Zum Inhalt springen

Für Hausverwaltungen

Eigentümer- oder Mieterportal auf der Website einbinden

Ein Portal entlastet das Telefon nur, wenn Eigentümer und Mieter den Zugang finden. Technisch gibt es drei Wege – verlinken, einbetten oder einen eigenen Bereich auf der Website – und was davon möglich ist, bestimmt Ihre Verwaltungssoftware, nicht die Website. Der Artikel zeigt, was wann sinnvoll ist, wo der Zugang hingehört und was beim Datenschutz zu klären ist.

Wozu ein Portal gut ist

Der Nutzen eines Portals liegt nicht beim Eigentümer, sondern bei Ihnen: Jede Unterlage, die jemand selbst findet, ist ein Anruf, den niemand im Büro annehmen muss. Was üblicherweise darin liegt:

  • Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne
  • Protokolle und Beschlusssammlungen
  • Verträge, Hausordnung, Teilungserklärung
  • Zählerstände und Verbrauchsdaten
  • Schadensmeldungen samt Bearbeitungsstand
  • Stammdaten, die Eigentümer selbst ändern können

Der häufigste Fehler ist nicht die Technik, sondern die Erwartung: Ein Portal, dessen Zugang in der Fußzeile steht und das niemand erklärt, wird nicht benutzt. Dann liegen die Unterlagen dort, und das Telefon klingelt weiter.

Drei Wege, es einzubinden

1. Verlinken

Der Zugang ist ein Verweis in der Kopfzeile, der das Portal Ihrer Software öffnet – meist unter einer eigenen Adresse. Das ist in einer Stunde eingerichtet, läuft immer und sieht nach einem Wechsel aus: Der Eigentümer verlässt Ihre Website.

Für die meisten Verwaltungen ist das der richtige Weg. Er wird besser, wenn Sie zwei Dinge dazugeben: eine kurze Seite davor, die erklärt, was im Portal liegt und wie man Zugangsdaten bekommt – und einen Hinweis darauf, dass es sich um das Portal Ihrer Verwaltungssoftware handelt. Dann ist der Wechsel kein Bruch, sondern angekündigt.

2. Einbetten

Das Portal läuft in einem Rahmen innerhalb Ihrer Seite. Das sieht nach „einem Haus“ aus, hat aber drei bekannte Haken: Viele Portale erlauben das technisch nicht, am Telefon wird ein Rahmen innerhalb der Seite schnell unbedienbar, und die Anmeldung in einem eingebetteten Fenster wird von Browsern zunehmend eingeschränkt.

Sinnvoll ist es dort, wo es um Ansehen statt Anmeldung geht – etwa eine eingebettete Schadensmeldung, bei der man sich nicht anmelden muss.

3. Ein eigener Bereich auf der Website

Die Website bekommt einen eigenen geschützten Bereich, in den Unterlagen gelegt werden – unabhängig von der Verwaltungssoftware. Das lohnt sich, wenn Ihre Software kein Portal hat oder eines, das Sie Eigentümern nicht zumuten wollen. Es bedeutet aber, dass jemand die Unterlagen dort einpflegt: zwei Systeme, in denen dieselben Dateien liegen. Wer das ohne klare Zuständigkeit anfängt, hat nach einem Jahr einen Bereich mit veralteten Dokumenten.

Die Empfehlung

Wenn Ihre Software ein Portal hat: verlinken, mit einer erklärenden Seite davor. Wenn nicht: erst prüfen, ob das Portal beim nächsten Software-Wechsel dazukommt – und bis dahin die Wege anbieten, die ohne Anmeldung funktionieren.

Was Ihre Verwaltungssoftware vorgibt

Die entscheidenden Fragen stellt man vor der Website, nicht danach – und zwar an den Anbieter Ihrer Software:

Fragen an Ihren Software-Anbieter

  • Gibt es ein Portal für Eigentümer, und gibt es eines für Mieter? Das sind oft zwei verschiedene Dinge.
  • Unter welcher Adresse läuft es? Lässt sich eine eigene Unteradresse Ihrer Domain dafür einrichten – etwa portal.ihre-domain.de? Das wirkt sehr viel geschlossener als eine fremde Adresse.
  • Lässt sich das Erscheinungsbild anpassen: Logo, Farben, Schrift?
  • Darf es in eine Website eingebettet werden, oder ist das technisch unterbunden?
  • Wie bekommen Eigentümer ihre Zugangsdaten, und wer setzt sie zurück?
  • Funktioniert es am Telefon – nicht „ist es aufrufbar“, sondern: lässt sich eine Abrechnung dort lesen?
  • Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich, und gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Die Antworten entscheiden, welcher der drei Wege überhaupt in Frage kommt. Es ist der eine Punkt bei einer Verwaltungs-Website, den nicht die Website bestimmt.

Wo der Zugang hingehört

  • In die Kopfzeile, auf jeder Seite. Ein Portalzugang in der Fußzeile wird von denen gefunden, die ihn schon kennen. Rechts oben ist die Stelle, an der jeder ihn sucht.
  • Mit einer Beschriftung, die Ihre Leute verwenden. „Login“ ist kürzer, „Eigentümerportal“ ist verständlich. Wenn es zwei Portale gibt, brauchen sie zwei Beschriftungen – nichts ärgert mehr als eine Anmeldung, die für die eigene Rolle nicht gilt.
  • Mit einer Seite davor, auf der steht, was drinliegt, wie man Zugangsdaten bekommt und an wen man sich wendet, wenn etwas nicht geht. Diese Seite fängt die Hälfte der Anrufe ab.
  • Am Handy antippbar, nicht in einem Menü hinter zwei Ebenen.
  • Im Servicebereich nochmals verlinkt, neben Schadensmeldung und Formularen.

Datenschutz und Technik

Ein Portal verarbeitet personenbezogene Daten von Eigentümern und Mietern, also von Menschen, die mit Ihnen teils nicht einmal im Vertrag stehen. Läuft es beim Software-Anbieter, verarbeitet dieser in Ihrem Auftrag – dafür braucht es nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Den stellt der Anbieter üblicherweise bereit; er muss aber vorliegen und nicht nur erwähnt sein.

  • Die Datenschutzerklärung Ihrer Website braucht einen Abschnitt zum Portal: welche Daten dort verarbeitet werden, von wem, auf welcher Grundlage.
  • Verschlüsselung ist Pflicht, nicht Kür – auch auf der Unteradresse, unter der das Portal läuft.
  • Keine Zugangsdaten per E-Mail im Klartext. Üblich ist ein Einladungslink, mit dem der Empfänger sein Passwort selbst setzt.
  • Der Anmeldebereich gehört nicht in den Google-Index. Eine Anmeldeseite in den Suchergebnissen bringt nichts und lädt Anmeldeversuche ein.
  • Löschen nicht vergessen: Was passiert mit den Zugängen, wenn eine Gemeinschaft den Verwalter wechselt oder eine Wohnung verkauft wird?

Wenn Sie kein Portal haben

Das ist kein Mangel, den man auf der Website verstecken muss. Der größere Teil der Entlastung kommt ohnehin von Dingen, für die sich niemand anmelden muss:

  • Schaden melden über ein Formular mit Objekt, Einheit, Beschreibung und Foto.
  • Formulare zum Herunterladen: Mieterwechsel, Einzugsermächtigung, Hausordnung.
  • Notfallnummern für Heizung, Wasser, Aufzug und Strom, außerhalb der Bürozeiten sichtbar.
  • Häufige Fragen zu Abrechnung, Mieterwechsel und Zweitschriften.
  • Die richtige Durchwahl je Anliegen, statt einer Zentrale für alles.

Was davon auf eine Verwaltungs-Website gehört, steht vollständig in der Checkliste zu den Inhalten.

Porträt von Felix Nacke

Felix Nacke

Webdesigner, schreibt diese Seite selbst

Ich baue Websites für Unternehmen – von der Planung bis zur Betreuung nach dem Livegang, als Einzelner und nicht als Agentur. Diese Seiten entstehen aus den Fragen, die mir Kunden am Telefon stellen.

Mehr über mich

Website für Hausverwaltungen

Der erste Entwurf Ihrer Startseite kostet nichts – und sagt mehr als jedes Angebot.

Weiter zur Leistung

Häufige Fragen

Dazu werde ich oft gefragt.

Einen geschützten Bereich für Dokumente ja. Ein echtes Portal mit Abrechnungen, Beschlusssammlung und Stammdaten ist etwas anderes: Diese Daten liegen in Ihrer Verwaltungssoftware, und ein zweites System daneben müsste jemand pflegen. Sinnvoller ist, das Portal der Software einzubinden – und wenn Ihre Software keines hat, ist das ein Thema für den nächsten Software-Wechsel, nicht für die Website.

Weiterlesen

Mehr aus dem Ratgeber

Alle Ratgeber

Kostenloser Entwurf

Fangen wir mit Ihrer Startseite an.

Sie sehen Ihre neue Startseite als echte Website, bevor Sie sich festlegen. Gefällt sie Ihnen nicht, kostet Sie das nichts.